Dokumenty Kościoła w Polsce o muzyce liturgicznej


Abstrakt:

Für die Umsetzung von den Richtlinien der Erneuerung, die durch das Zweite Vatikanische Konzil festgelegt wurden, sind die Episkopate jeweiliger Länder verant¬wortlich. Die Realisierung der Aufgaben der Reform haben regionale Bischofskonfe¬renzen sowie einzelne Bischöfe übernommen. Hier sind Hirtenbriefe, das Einberufen entsprechender Expertenkommissionen, die Weiterbildung der Geistlichen und Laien auf dem Gebiet der Liturgie, die Bildung der Lehrkräfte für theologische Hochschulen und Priesterseminare und auch die Ausarbeitung pastoraler Hilfe zu nennen. Die Mühe der Anpassung der Reformen an die polnischen Realien haben seelsorgerische Synoden, die in einzelnen Diözesen stattfanden, auf sich genommen. Im Jahre 1979 hat das polnische Episkopat eine Instruktion über die Kirchenmusik nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gegeben. Wichtig sind auch Verfügungen von einzelnen Bischöfen geworden. Genaue Hinweise der Konzilslehre über Kirchenmusik werden in der Praxis der Kirche umgesetzt, in der Liturgie, in der Kirchenmusik, die in jeder Pfarrgemeinde verwirklicht wird.
Mit der Konzilsreform hat sich vieles in der Liturgie und Kirchenmusik vollzogen. Es wurde die zweite Plenarsynode einberufen, die Beratungen der 30 Diözesansynoden und einer Provinzsynode sind abgeschlossen worden. Die Bischöfe der konkreten Diözesen haben Instruktionen oder Statuten für Organisten herausge¬geben, es wurden auch verschiedene Dekrete zur Gestaltung der Kirchenmusik erlassen, einer der polnischen Bischöfe hat einen Hirtenbrief über die Kirchenmusik verfasst. Ist das aber hinreichend? Wird diese ganze Theorie in jeder einzelnen Pfarrgemeinde in Polen verwirklicht? Wenn schon, dann auf welche Art und Weise? Sehr viel hängt von der Zusammenarbeit der Geistlichen mit den Laien auf diesem Gebiet ab. Vieles hängt von der Verständigung zwischen ihnen ab. Man soll die Hoffnung hegen, dass neue Zeiten mit ihren Herausforderungen zur fruchtbaren Tätigkeit in der Kirche, zur Einigkeit und zur Sorge für das Gemeingut, um den Schatz, den auch Kirchenmusik darstellt, anregen werden.

(Übersetzt von Robert Samek)